Nächtliche Besichtigung
Die Nächtliche Besichtigung findet nur mit Reiseführer statt
Die Nächtliche Besichtigung ist eine ca. 90-minütige Reise, auf der die Gäste Ihres Events mit Reiseführer in die düsteren Schlosskorridore aufbrechen. Eine aufregendere Leistung ist schwer zu finden - wir garantieren Ihnen, dass das eine unvergessene Attraktion für jeden Teilnehmer sein wird! Die Gruppe von Draufgängern, nur mit Licht von Lampen ausgestattet, überquert sowohl die interessanten Schlossgemächer, als auch solche, die bei der Tagesbesichtigung nicht zugänglich sind, z. B. die ehemaligen Hochberg‘schen Keller. Der Rundgang durch das Schloss findet in einer geheimnisvollen Atmosphäre statt, ausgefüllt durch beängstigende und unbekannte Geschichten, die mit Fürstenstein verbunden sind. Auf Ihre Gäste warten spannende Ereignisse. Bei Dunkelheit sind die Gespenster und Erscheinungen stets wach. Im Hintergrund der Nächtlichen Besichtigung finden immer grauenhafte Szenen statt. Gehen Sie mit Ihren Gästen nach vorn, wenn die Lichter ausgehen?
Wichtige Informationen:
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Die Nächtliche Besichtigung ist für Gruppen nur nach früherer Anmeldung bei der Marketingabteilung möglich und wird in einem vom Kunden gewählten Termin veranstaltet, wenn dieser nicht mit anderen Schlossevents kollidiert.
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Die Anzahl der Besucher innerhalb der Gruppen ist beschränkt. Bei mehr als 35 Personen ist die Bildung mehrerer Gruppen möglich, die ca. 20 Minuten nacheinander reingehen.
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Das Angebot der Nächtlichen Besichtigungen ist speziell an Erwachsene gerichtet und enthält nicht den Eintritt ins Palmenhaus in WaÅ‚brzych.
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Bei der Nächtlichen Besichtigung können Sie Orte sehen, die tagsüber nicht zugänglich sind. Das geht jedoch mit architektonischen Schwierigkeiten einher, z. B. Tunnel, schmalen Treppen, Terrassen. Deswegen tragen Sie bitte für diese Leistung geeignetes Schuhwerk (bitte keine hohen Schuhe) und warme Außenkleidung. Alle Teilnehmer sollten sich sorgfältig mit den nachstehenden Wichtigen Informationen vertraut machen.
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Schloss Fürstenstein kann den Zutritt auf das von der Gesellschaft verwaltete Gelände und den Aufenthalt darauf denjenigen Personen verweigern, die sich unter sichtbarem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, psychotropen oder ähnlichen Substanzen befinden; die sich aggressiv, provokant, auf andere Weise gefährdend oder die Besichtigungsordnung störend verhalten.
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Auf dem Schlossgelände gilt Trink-, Essens- und strenges Rauchverbot(!)
Die vollständige Ordnung der Nächtlichen Besichtigung befindet sich hier.